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Survival Guitar
Folge 3 "Jeder ist käuflich .....auch Satch" -Workshopserie des Soundcheck-Magazins-
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Nachdem es sich in der letzten Folge meines kleinen Ratgebers um die verschiedenen positiven Aspekte des Unterrichtens drehte, geht es in dieser Folge um die geschäftliche Seite des Unterrichtens. Bevor es ins Detail geht, muß jedoch eine Grundvoraussetzung erstmal geklärt werden: Der generelle Status, mit dem man als Musiker bzw. in diesem Fall als Gitarrenlehrer beim zuständigen Finanzamt gemeldet ist. Unterschiedliche Varianten sind möglich:
- als Freiberuflicher Musiker (mit dem Unterrichten als einer von mehreren Einnahmequellen) - als Inhaber einer eigenen kleinen (Ein-Mann)Musikschule - als angestellte, sich aber selbst versteuernde Honorarkraft an einer privaten oder städtischen Musikschule - als Angestellter einer privaten oder städtischen Musikschule Obwohl ich einige Gitarristen kenne, die - nicht zuletzt, weil sie selbstständig Unterricht geben - ein Gewerbe als Gitarrist angemeldet haben, würde ich jedem empfehlen, dies möglichst zu umgehen, sondern generell beim Finanzamt den Status "Freiberuflicher Künstler/Musiker" anzustreben, besonders wenn das Unterrichten nur eine von vielen Einnahmequellen ist. Dies liegt zwar im Ermessen des zuständigen Finanzamtes, ist normalerweise aber kein Problem. Einer der Vorteile dieses "Zustandes" ist sicherlich, daß man so einfach alle beruflichen Aktivitäten gegen Honorarrechnung (ggf. mit Mehrwertsteuer) abrechnet und außerdem die meisten Möglichkeiten hat Betriebsausgaben unkompliziert gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Ein Nachteil ist für manche Leute, daß man sich als Freiberufler wirklich um jede Kleinigkeit selbst kümmern muß wie z.B. Steuern, Rente, Krankenversicherung etc. Gewerbe(steuer)pflichtig wird man jedoch sofort, wenn Firmengründungen (wie die einer privaten Musikschule) vollzogen werden. Da dieser Bereich des Berufsmusikerdaseins sehr komplex ist, werde ich an anderer Stelle nochmal gesondert auf ihn eingehen. Ich persönlich bin seit 1987 als freiberuflicher Musiker beim Fiskus registriert und bin dank eines Steuerberaters - dessen Dienste übrigens meiner Meinung nach JEDER in Anspruch nehmen sollte - immer gut damit gefahren. Aber wie gesagt, zu diesem Bereich demnächst mehr. Zurück zum Unterrichten. Was wird in Deutschland für Musikunterricht an die Lehrer gezahlt? Die Spanne ist sehr groß. Am unteren Ende befinden sich einige private Musikschulen, die zwischen 15,- und 25,- DM (inkl. Steuern) für jede gegebene Stunde zahlen und die in den meisten Fällen Schulferien, Feiertage oder ausgefallene Stunden, egal ob vom Lehrer oder vom Schüler verursacht, nicht berücksichtigen. Je nach Qualifikation (Studium, Weiterbildingen etc) oder auch regionalem Bekanntheitsgrad, läßt sich am Honorar evtl. noch etwas nach oben korrigieren, selten jedoch an den Rahmenbedingungen. Ist man Freiberufler, so denke ich, sollte man nicht unter 30,- DM an den Start gehen, da für die selbst zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben ein gutes Drittel abgezogen wird. Ist man Angestellter an einer städtischen Musikschule, wird nach BAT abgerechnet, was mit einem Examen in der Tasche einen Bruttolohn von ca. 37,- DM bedeutet. Musiklehrer ohne vergleichbaren Abschluß bekommen - vorausgesetzt sie erhalten überhaupt eine Stelle an einer städtischen Musikschule - ungefähr 33,50 DM. Außerdem ist man als Angestellter dann meist auch verpflichtet, an allen fach- bzw bereichsspezifischen Konferenzen teilzunehmen, was natürlich nicht vergütet wird. Honorarkräfte, auf die das normalerweise nicht zutrifft, gehen mit ungefähr 30,- bzw 27,- DM im Säckel nach Hause. Ferien sind oft auch bei städtischen Musikschulen nicht durchbezahlt. Im großen Bereich Privatunterricht beginnt es bei 20,- pro Stunde und hört in der Region 150,- bis 200,- DM für Professoren- und Hochschuldozentenunterricht im Klassikbereich auf. Läßt man sich den Lehrer ins Haus kommen, ist oft noch Fahrgeld fällig. Schockiert? Als ich 1989/1990 am GIT war, wo übrigens für "assistant teachers" nur lausige $6,- pro Stunde gezahlt wird und selbst so ein "Star" wie Scott Henderson sich mit $45,- zufrieden gibt, bekam ich vom Bassisten meiner damaligen Band, der zu dieser Zeit für $ 50,- Privatunterricht bei Stu Hamm nahm, die Information, daß Joe Satriani für kurze Zeit wieder etwas Unterricht gäbe. Als Honorar für eine Session war damals $ 360,- im Raum, tragischerweise mehr, als mir während meiner Zeit in L.A. für einen gesamten Monat zur Verfügung stand. Heute ärgere ich mich natürlich schwarz darüber, nicht alles menschenmögliche dafür getan zu haben, mir dieses Schmankerl zu gönnen. Abgesehen davon, daß knapp 700,- DM für eine Unterrichtssession natürlich jenseits von Gut und Böse sind und sich durch Fakten wahrscheinlich nicht im Geringsten rechtfertigen lassen, wäre es aber sicherlich ein Trip gewesen..... Ach ja, da fällt mir noch etwas ein: Normalerweise fällt Unterrichten ja in den mit 16% Mwst. zu berechnenden Bereich. In manchen Bundesländern besteht jedoch die Möglichkeit, von der Mehrwertsteuerpflicht zumindestens was das Unterrichten angeht befreit zu werden, sofern man nachweisen kann, einen Schüler erfolgreich auf eine Hochschulaufnahmeprüfung vorbereitet zu haben. Also mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen! Abschließend läßt sich zum Thema noch sagen, daß es natürlich im eigenen Ermessen liegt, ob man eher als Honorarkraft oder Angestellter sein Dasein fristen will. Ein zu bedenkender Aspekt ist dabei auch die Regelmäßigkeit des Einkommens. Als Privatlehrer hat man es manchmal mit einfach nicht erscheinenden Schülern zu tun und muß ständig darauf achten seinen Schülerstamm zusammenzuhalten. Das bedeutet z.B. regelmäßig Inserate in der Fach - und Regionalpresse und schalten, in Musikgeschäften Flyer aufzuhängen oder seine Dienste evtl. im Internet anzubieten. Vorteil ist jedoch eine gewisse Flexibilität was Termine und Schülerumfang angeht, was im Angestelltenverhältnis so gut wie unmöglich ist. Hat man mal seinen BAT-Vertrag über eine gewisse Stundenzahl, bleibt man meistens auf dieser sitzen, egal ob potentielle Schüler auf der Warteliste stehen oder nicht.. In der nächsten Folge werde ich mit einer groben Unterrichtsplanung für die ersten 4 - 6 Jahre (Unter- und Mittelstufe) diesen Bereich erst mal beenden, um mich dann einige Folgen lang dem beliebten Thema Unterhaltungsmusik (Tanzmusik - TOP 40 - Galamusik) zu widmen! An dieser Stelle vielen Dank für die zahlreichen e-mails - ich werde versuchen die aufgekommenen Fragen und Kommentare in zukünftigen Episoden zu verarbeiten. Bis zum nächsten Monat - Stay tuned ! |
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